Wer kann sich an die Beratungslehrerin wenden?
Beratung ist ein Angebot, das jedem an der Schule Beteiligten offen steht, d. h.Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte können sich unabhängig voneinander direkt an Frau Geng wenden.
Wofür ist die Beratungslehrerin zuständig?
◦Lernschwierigkeiten (z. B. Angst vor Klassenarbeiten, Schulangst, Lernen lernen (Lernstrategien), Konzentrationsschwächen, Motivationsprobleme)
◦Leistungsprobleme (z. B. Leistungsabfall, schlechte Noten trotz Lernens)
◦Probleme im Umgang mit anderen (z. B. Außenseiter, Probleme mit dem Selbstvertrauen)
◦Schullaufbahnberatung (z. B. Frage: Bin ich auf der richtigen Schule?, Information und Beratung über geeignete Bildungsgänge)
Grundsätze der Beratung:
◦Die Beratung ist freiwillig, d. h. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte haben die Möglichkeit, sich mit ihrem eigenen Anliegen an die Beratungslehrerin zu wenden.
◦Die Beratung ist streng vertraulich, d. h. die Beraterin hat Schweigepflicht (Schweigepflichtsentbindung möglich). Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
◦Die Beraterin nimmt eine neutrale Haltung ein, d. h. sie ergreift nicht Partei für eine an der Beratung beteiligten Seite.
◦Die Beratung ist partnerschaftlich, d. h. Beraterin und Ratsuchender begegnen sich auf Augenhöhe.
◦Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe, d. h. es geht nicht darum, dem Ratsuchenden fertige Lösungswege zu präsentieren, sondern darum, dass die Verantwortlichkeit für den Beratungsprozess weitgehend beim Ratsuchenden liegt. Die Beraterin hilft dem Ratsuchenden dabei, sein Selbstvertrauen zu stärken und die Lösung selbst zu finden.
Wie wende man sich an die Beratungslehrerin?
Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, die ein Anliegen haben, können sich direkt an Frau Geng wenden. E-Mail: sabine.geng[at]gymnasium-schramberg.de