Was macht eine Elternvertreterin oder ein Elternvertreter?

Elternbeirat kleinDer Elternvertreter/ die Elternvertreterin ist dafür verantwortlich, zusammenmit der jeweiligen Klassenlehrkraft die Tagesordnung für die in der Regel zwei Klassenpflegschaften pro Schuljahr abzusprechen und dazu einzuladen. Mustereinladungen können vom Sekretariat bei Bedarf angefordert werden. Darüber hinaus ist mit zwei Sitzungen des Elternbeirats zu rechnen, an denen sowohl der Elternvertreter als auch sein Stellvertreter teilnehmen. Sie werden so gestaltet, dass wichtige Themen der Schule besprochen und allgemein bildungspolitische Themen einbezogen werden, die für die schulische Arbeit vor Ort von Bedeutung sind.

Der oder die Elternvertreter/in hat folgende Aufgaben:
- Pflege des Kontakts zwischen den Lehrkräften der Klasse und den Eltern
- Beratung von Vorschlägen der Eltern und Unterbreitung dieser an die Schule
- Mitgliedschaft im Elternbeirat der Schule; dieser tagt in der Regel zweimal jährlich.
- Planung und Durchführung der 2. Klassenpflegschaftssitzung in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrkraft. Themen und Termin sind ja nach Situation der Klasse (z.B. Schullandheimaufenthalt, Austausche, besondere Situationen, Profilwahl, etc.) zu gestalten.
- Vertretung der Elterninteressen gegenüber den Lehrkräften und ggf. der Schulleitung sowie bei Bedarf Einbringen in den Elternbeirat.
- Vermittlung/ Moderation zwischen den einzelnen Gruppen (Schüler – Eltern – Lehrkräfte) in speziellen Situationen
- Weitergabe relevanter Informationen an die Eltern (z.B. per Mail, Brief oder in Klassenpflegschaftssitungen).
- Soweit gewünscht, Durchführung von Elternstammtischen, Einberufen von außerordentlichen Klassenpflegschaftssitzungen, Organisation verschiedener Aktivitäten einer Klasse

Die gewählten Klassenelternvertreter und Stellvertreter bilden den Elternbeirat. Gesetzlich vorgeschrieben ist mindestens eine Sitzung des Elternbeirates zu Schuljahresbeginn. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Elternbeiratsvorsitzenden sowie einen Stellvertreter. Der Elternbeiratsvorsitz kann auch unterjährig eine Sitzung des Elternbeirats einberufen.

Aufgaben des Elternbeirats
Der Elternbeirat hält engen Kontakt zum Kollegium und zur Schulleitung. Zu seinen Aufgaben zählen neben den bereits oben genannten:
- Die Interessen der Eltern aller Schüler der gesamten Schule zu vertreten
- Die Wünsche und Anregungen der Eltern aufzunehmen, darüber zu beraten und sie weiterzuleiten
- Die Entscheidung über die beweglichen Fereintage zu beraten
- Bei der Verwendung von Lernmitteln mitzubestimmen
- Im Krisenteam mitzuwirken
- Im Freundeskreis Gymnasium mitzuwirken
- an der Begrüßung der neuen 5er teilzunehmen
- beim Infotag für neue Schülerinnen und Schüler mitzuwirken

Die Elternbeiratsvorsitzenden der Schulen eines Schulträgers bilden den Gesamtelternbeirat. Vertreter der verschiedenen Schularten und Regierungsbezirke bilden den Landeselternbeirat.

Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist, nach § 47 des Schulgesetzes Baden-Württemberg, das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schüler zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und nach weiteren Maßgaben auch zu entscheiden, wie z. B. lt. §47 SchG über „die Anforderung von Haushaltsmitteln gegenüber dem Schulträger.Die Schulkonferenz besteht aus folgenden Mitgliedern:
1. Der Schulleiter als Vorsitzender,
2. Der/ die Elternbeiratsvorsitzend als stellvertretende(r) Vorsitzende(r)
3. Der Schülersprecher / die Schülersprecherin
3. drei Vertreter der Lehrkräfte
4. drei Vertreter der Eltern (aus dem Elternbeirat)
5. drei weitere Vertreter aus der Schülerschaft (die Schüler müssen mindestens der 7. Klasse angehören)
6. eine Verbindungslehrkraft mit beratender Stimme bei allgemeinen Angelegenheiten der Schülermitverantwortung (SMV).

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